Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt

Dazu legt es Anforderungen an die Produktverantwortung fest. Das Gesetz soll das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Mit dem Gesetz setzen die Koalitionsparteien ein im Koalitionsvertrag selbstgestecktes Ziel um. Es soll am 1. Januar 2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ersetzen. Das Gesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, sich in der Zentralen Stelle Verpackungsregister zusammenzuschließen, die eigenverantwortlich die Organisation, Umsetzung und Überwachung der Vorgaben des Gesetzes übernimmt.

Verpackungsverordnung